Veröffentlichung der Prämienzahlungen soll Transparenz schaffen

Die Mitgliedstaaten sind nach EU-rechtlichen Regelungen verpflichtet, jedes Jahr die Empfänger von EU-finanzierten Agrarzahlungen durch die Zahlstellen der Länder zu veröffentlichen. Die Informationen werden auf einer speziellen Internetseite durch den Bund und die Länder veröffentlicht, siehe:
www.agrar-fischerei-zahlungen.de
Die dort eingestellten Daten bleiben vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an zwei Jahre lang abrufbar.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Stand: 01.03.2024